Soziale Sicherung
Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, soziale Risiken abzusichern und ein "sozialkulturelles Existenzminimum" zu gewähren. Aufgrund von wirtschaftlichen, sozialen oder biografischen Ereignissen kann es passieren, dass Menschen in Armut und Benachteiligung geraten.
Das Referat Soziale Sicherung setzt sich dafür ein, dass die Einrichtungen und Dienste der Caritas bedarfs- und sozialraumorientierte, qualitative Hilfen zur Verfügung stellen. Es beschäftigt sich unter anderem mit der Allgemeinen Sozialberatung, Schuldnerberatung, Wohnungslosenhilfe, mit arbeitsmarktpolitischen Projekten oder ergänzenden Armutsdiensten.