Altenpflegehelfer / Altenpflegehelferin
Ausbildungsdauer und Ausbildungsumfang
Die Ausbildung dauert ein Jahr, unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung. Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und der praktischen Ausbildung. Die Ausbildung umfasst mindestens 750 Unterrichtsstunden in der schulischen Einrichtung und mindestens 950 Stunden in der praktischen Ausbildungsstätte.
Theoretische Ausbildung (mindestens 750 Std.)
Die theoretische Ausbildung orientiert sich an folgenden vier Lernbereichen:
- Pflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereich (400 Std.)
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung (100 Std.)
- Rechtliche und institutionelle Bedingungen altenpflegerischer Arbeit (50 Std.)
- Altenpflegehilfe als Beruf (100 Std.)
- Anbahnung von Kompetenzen zur altersübergreifenden pflegerischen Versorgung (100 Std.)
Berufspraktischer Ausbildungsteil (mindestens 950 Std.)
Die praktische Ausbildung wird in folgenden Einrichtungen vermittelt:
- in einem Heim (im Sinne des § 1 des Heimgesetzes), wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt, und
- in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt.
Es handelt sich auch hier um von der Schule anerkannte Ausbildungsstätten, die mit der Pflegeschule einen Kooperationsvertrag geschlossen haben.
Der nächste Kurs Altenpfleghilfe startet am 01.09.2024 in unserer Pflegeschule in Wiesbaden und in Hadamar.
Wie bewirbt man sich?
Sie möchten sich bei uns für die Pflegehelfer*innenausbildung bewerben? Dann senden Sie uns bitte folgende Unterlagen mit dem Betreff "Bewerbung Hadamar" oder "Bewerbung Wiesbaden" an verwaltung@akademie-caritas.de:
- Bewerbungsschreiben
- Unterschriebener Lebenslauf
- Amtlich beglaubige Kopie des Personalausweises
- ggf. Kopie der Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung
- 2 Passfotos
- Beglaubigte Schulabschlusszeugnisse
- Beglaubigtes Lehrabschlusszeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis*
- Ärztliches Eignungsattest*
* Bitte beachten Sie: Das polizeiliche Führungszeugnis und das ärztliche Eignungsattest dürfen bei Ausbildungsbeginn höchstens drei Monate alt sein.