Wahlaufruf: Mitarbeitervertretung in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (2026–2029)
Bis zum 31.10.2025 ist die Wahl der neuen Mitglieder*innen der Mitarbeiter*innenseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die am 1.01.2026 beginnende Amtsperiode durchzuführen. Die Koordinierung des Wahlverfahrens obliegt dem zentralen Vorbereitungsausschuss, der sich am 16.12.2024 konstituiert hat. Die Durchführung der Wahlen in den Bistümern liegt in der Zuständigkeit der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeiter*innenvertretungen, soweit deren Zuständigkeit im jeweiligen Bistum durch bischöfliche Regelung festgelegt ist (im Offizialatsbezirk Oldenburg: die Mitarbeiter*innenvertretung des LandesCaritasverbandes für Oldenburg). Diese haben unverzüglich nach Veröffentlichung dieses Wahlaufrufs einen Wahlvorstand zu bilden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, welche das passive Wahlrecht nach der jeweiligen diözesanen Mitarbeiter*innenvertretungsordnung besitzen. Der Wahlvorstand muss sich bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsperiode konstituieren.
Der Wahlvorstand versendet spätestens sechs Wochen nach seiner Konstituierung die vom Vorbereitungsausschuss erstellten Wahlunterlagen und die Wählerliste - spätestens bis zum11.08.2025 - an die wahlberechtigten Mitarbeiter*innenvertretungen. Der Wahlausschuss legt den Zeitpunkt der Wahlversammlung fest, die spätestens bis zum 31.10.2025 stattfinden muss. Er erstellt die Liste der Kandidat*innen für die Wahl des*der jeweiligen Vertreters*Vertreterin in der Bundeskommission und der zuständigen Regionalkommission und verschickt diese spätestens zwei Wochen vor der Wahlversammlung an die wahlberechtigten Mitarbeiter*innenvertretungen.
Weitere Einzelheiten zu den Abläufen des Entsendeverfahrens und den einzuhaltenden Fristen ergeben sich aus der Entsendeordnung, der Teil der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist.
Gewerkschaften, die sich an der Entsendung von Vertreter*innen in die Arbeitsrechtliche Kommission beteiligen wollen, müssen dies gegenüber dem Vorbereitungsausschuss über die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, Karlstraße 40, 79104 Freiburg spätestens bis zum 28.03.2025 (zwei Monate nach diesem Wahlaufruf) schriftlich mitteilen. Die Anzeige kann nur bis zum Ablauf dieser Anzeigefrist abgegeben werden. Anzeigen, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).
Berlin, 28. Januar 2025
Der Vorbereitungsausschuss für die Mitarbeiter*innenseite
Dr. Evelyn Schmidtke
Dr. Rochus Bensch Martina Schiwek
Kontakt: akmas@caritas.de