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Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle eingerichtet

Am 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Im Caritasverband für die Diözese Limburg wird das Gesetz zum 17.12.2023 eingeführt und umgesetzt. Dazu wird eine interne Meldestelle eingerichtet, über die Hinweise zu Fehlverhalten, Missständen und Verstößen abgegeben werden können.

Gesetzliche Grundlage
Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Interne Meldestelle
Zur Umsetzung der Richtlinie­­­ und des Gesetzes hat der Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. eine interne "Meldestelle Hinweisgeberschutz" eingerichtet. Darüber können Hinweise zu Fehlverhalten, Missständen und Verstößen abgegeben werden. Dabei wird die Identität des Hinweisgebenden stets vertraulich behandelt, um diesen vor potenziellen Repressalien im beruflichen Kontext zu schützen.
Die Abgabe der internen Meldung erfolgt über das elektronische Hinweisgebersystem der Caritas Dienstleistungsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn gemeinnützige eG (cdg).

Meldeabgabe erfolgt elektronisch
Mit Link auf diese Seite erreichen Sie das elektronische Hinweisgebersystem der cdg und können anonym Hinweise und Verstöße melden: sicher-melden.de/icm50364_cdg

Nach Eingang der Meldung wird dem Hinweisgebenden der Erhalt der Meldung innerhalb von und spätestens nach 7 Tagen bestätigt. Nach Abgabe der Meldung wird vom System eine Hinweis-ID und ein zugehöriges Passwort generiert, mithilfe dessen der Hinweisgebende den ausgelösten Hinweis nachverfolgen und ggf. mit der internen Meldestelle kommunizieren kann. Die Meldung wird von der cdg an die Ansprechpersonen im DiCV (Herr Klärner/ Herr Dr. Weber) oder - wenn der Vorstand selber Gegenstand des Hinweises ist - an eine Ansprechperson des Caritasaufsichtsrats bzw. deren Vertretung weitergeleitet.

Um Hinweise angemessen bearbeiten zu können, wird darum gebeten, die Meldung so konkret wie möglich zu formulieren. Dabei bietet sich eine Orientierung an den W-Fragen (Wer, Was, Wann, Wie, Wo) an.

Der Gesetzesgeber sieht vor, dass die Abgabe eines Hinweises wahlweise anonym oder unter Namensnennung erfolgen kann. Somit werden auch anonyme Hinweise von der internen Meldestelle berücksichtigt.

Bei Fragen zu der Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der elektronischen Hinweisgeberplattform oder zur Vertraulichkeit können Sie sich gerne direkt an die cdg wenden:

Telefon:           05251 889 - 0128
E-Mail:            Tobias.Bartholomaeus@caritas-cdg.de




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