Ein unabhängiges Meldesystem
Nur wer Fehler erkennt, kann auch Schaden vermeiden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Handlungen im Mitarbeiter*innen-Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen, können Sie über den genannten Meldekanal Hinweise abgeben. Grundlage für das Meldesystem ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Damit das mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit geschieht, wurde die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft in NRW gemeinnützige eG (CDG) als externe Meldestelle beauftragt. Die Stelle verspricht Schutz für die Hinweisgeber*innen und die Mitarbeiter*innen, die bei der Aufklärung des Hinweises mitwirken. Den Meldekanal erreichen Sie unter diesem Link
Um Ihren Hinweis bearbeiten zu können, formulieren Sie die Meldung bitte so konkret wie möglich und orientieren Sie sich an den W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?). Weitere Informationen finden Sie in unserer Verfahrensordnung Hinweisgeberschutz, die Sie als PDF abrufen können.
Hinweis
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.