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Kinder. Jugend. Familie.

Familienhilfe

Das Referat setzt sich dafür ein, dass Familien angemessene Unterstützung erhalten, insbesondere wenn sie sich in schwierigen Lebensverhältnissen befinden.

Das Fachreferat vertritt auf der Ebene der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz sowie des Bistums und gegenüber Kostenträgern und Kommunen, die Interessen der familienunterstützenden Caritas-Dienste. Um die Qualität und die fachliche Weiterentwicklung im Arbeitsbereich sicherzustellen, werden für Expert*innen  vor Ort Konferenzen und Fachtagungen organisier. Diese dienen dem Informationsaustausch und Wissenstransfer.

Weitere Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Geschäftsführung der diözesanen Gremien der katholischen Schwangerenberatung
  • Vernetzung der Schwangerenberatungsstellen
  • Impulse geben für die familienpolitisch relevante Themenbelastung
  • Geschäftsführung der Gremien des Bischöflichen Hilfsfonds und Abwicklung von Bundes- und Landesförderprogrammen
  • Projektentwicklung.

Informationen

Schwangerenberatung

Schwangere

"Wir lassen Sie nicht allein!" - das ist das Motto der Schwangerenberatungsstellen im Bistum Limburg. Der Schutz des ungeborenen Lebens, wirksame Hilfen für die Betroffenen, die Beratung und Information von Frauen und Paaren in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt sind die Schwerpunkte der Arbeit. Charakteristisch für das Angebot der katholischen Beratungsstellen ist die Begleitung und Unterstützung der Ratsuchenden bis zum 3. Lebensjahr des Kindes sowie die Vermittlung von sozialen und wirtschaftlichen Hilfen.

Ziel der Beratungsstellen ist, Schwangere zur Annahme des Kindes zu ermutigen und die Lebenssituation von Mutter und Kind zu verbessern. Die Frage der Ratsuchenden nach gesetzlichen Leistungen hat in der Beratung ebenso ihren Platz wie finanzielle Probleme, die Trennung vom Partner, Zukunftsängste oder Überforderung. Hierbei spielt es keine Rolle, in welcher Phase der Schwangerschaft sich die Frau befindet, auch nicht, welche Nationalität, Religion oder Konfession sie hat. Grundlage der Arbeit sind die Bischöflichen Richtlinien sowie der § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Jede Frau und jeder Mann haben einen Rechtsanspruch auf Beratung in allen, eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen sowie in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung.

Spezifisch für das Konzept der Katholischen Schwangerschaftsberatung ist die enge Verknüpfung von psychosozialer Beratung und Vermittlung konkreter Hilfen. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Beantragung von finanziellen Mitteln bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" oder dem Bischöflichen Hilfsfonds.

Stichwort: Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" 

Die Bundesstiftung unterstützt schwangere Frauen in Notlagen durch ergänzende Hilfen, um ihnen die Entscheidung zur Fortsetzung einer Schwangerschaft zu erleichtern. Das für die Auszahlung notwendige Antrags- und Bewilligungsverfahren erfolgt ausschließlich durch die vor Ort tätigen Schwangeren- beziehungsweise Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Die jährlich bereitgestellten Bundesmittel werden den Landeseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände zugewiesen. In Hessen führt die Diakonie Hessen im Auftrag der Caritas-Diakonie-Konferenz die laufenden Geschäfte der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Der Diözesancaritasverband Limburg ist gegenüber der hessischen Geschäftsstelle Zuwendungsempfänger. Von hier werden die Stiftungsmittel an die örtlichen Schwangerenberatungsstellen weitergeleitet. Ein Koordinierungsausschuss auf Diözesanebene berät und informiert die örtlichen Schwangerenberatungsstellen zur Unterstützung der ihnen zugewiesen Aufgaben.

Stichwort: Bischöflicher Hilfsfonds

Der "Bischöfliche Hilfsfonds der Diözese Limburg" wurde 1973 ins Leben gerufen. Aus dem Bischöflichen Hilfsfonds werden ergänzende finanzielle Hilfen für schwangere Frauen, Mütter und ihre Familien zur Verfügung gestellt, die durch eine Schwangerschaft in eine existenzielle Notlage geraten sind - maximal bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. In besonderen Fällen ist dies auch über das 3. Lebensjahr hinaus möglich.

Ratsuchende können Hilfen aus dem Bischöflichen Hilfsfonds in den katholischen Schwangerenberatungsstellen der Stadt- und Bezirkscaritasverbände sowie der Sozialdienste katholischer Frauen im Bistum Limburg beantragen. Die Geschäftsführung des Bischöflichen Hilfsfonds der Diözese Limburg ist im Referat Familienhilfe angesiedelt. Die Mittelvergabe erfolgt durch einen, vom Vorstand des Diözesancaritasverbands einberufenen Bewilligungsausschuss. Mitglieder des Bewilligungsausschusses sind:

  • der Vorsitzende des Diözesancaritasverbandes als Vorsitzender
  • die Referentin für Familienhilfe des Diözesancaritasverbandes als Geschäftsführerin
  • zwei vom Vorstand des Diözesancaritasverbandes berufene Mitglieder.

Die Mitglieder sind für fünf Jahre berufen. Eine erneute Berufung ist möglich. 

 

"Müttergenesung" - Kur- und Vermittlungsberatung

Familien müssen Tag für Tag zahlreiche Herausforderungen bewältigen. Vater und Mütter wollen für ihre Kinder da sein, müssen aber auch den Spagat zwischen Beruf, Haushalt und Familienleben meistern. Vor allem Mütter müssen diesen Balanceakt schaffen - und geraten mitunter an ihre gesundheitlichen Grenzen.

Rat und Hilfe bietet die Caritas in Zusammenarbeit mit der Katholischen Müttergenesung.

Die Beratung und Vermittlung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist Bestandteil des familienunterstützenden Angebots der Caritas im Bistum Limburg. Seit mehr als 55 Jahren engagiert sich die Caritas im Bistum Limburg für Mütter und ihre Gesundheit. Hierzu hat die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG) im Verbund mit den Trägergruppen der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung (Deutsches Müttergenesungswerk) ein ganzheitliches, frauenspezifisches Behandlungskonzept entwickelt: die "Therapeutische Kette". Die "Therapeutische Kette" beinhaltet die Beratung und Hilfe zur Antragstellung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, die stationäre Maßnahme in einer Mütter- oder Mutter-Kind-Klinik sowie die Nachsorge in den Beratungsstellen zur Sicherung der Behandlungseffekte.

Beratung und Vermittlung für Kur- und Reha-Maßnahmen im Bistum Limburg gibt es beim

  • Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.
  • Caritasverband Frankfurt e.V.
  • Caritasverband für den Bezirk Limburg e.V.
  • Caritasverband Westerwald - Rhein-Lahn e.V.

Zum Thema:
www.muettergenesungswerk.de

Frühe Hilfen

Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind enorm wichtig für seine Entwicklung und seinen gesamten weiteren Lebensweg. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Eltern zu ihrem Kind eine fürsorgliche Beziehung aufbauen und das Kind von Anfang an fördern. Gerade die Kinder, die verstärkt Hilfestellung benötigen, haben deutlich bessere Entwicklungschancen, wenn sie und ihre Eltern möglichst früh nterstützt werden.

Hier setzt das Projekt "Frühe Hilfen in der Caritas": In der Diözese Limburg wurden lokale und regionale Unterstützungsstrukturen aufgebaut mit Angeboten für Eltern und ihre Kinder von null bis drei Jahren. Die Caritasverbände für die Bezirke Hochtaunus, Limburg, Main-Taunus, Wetzlar/Lahn-Dill-Eder sowie der Sozialdienst katholischer Frauen Wiesbaden haben am Projekt teilgenommen.

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