Die Mitarbeitervertretung des Diözesancaritasverbandes
Die Mitarbeitervertretung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Dauer von vier Jahren gewählt. Mindestens einmal jährlich findet eine nicht öffentliche Mitarbeiterversammlung statt, auf der der Vorsitzende der MAV den Tätigkeitsbericht erstattet. Die MAV vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Dienstgeber. Aufgabe ist unter anderem, Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzunehmen, die Eingliederung und berufliche Entwicklung von schwerbehinderten Beschäftigten zu fördern, sich für die Durchführung von Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung im Verband einzusetzen. Die MAV und Dienstgeber informieren sich regelmäßig über relevante Angelegenheiten, beispielsweise Stellenausschreibungen oder sonstige Änderungen im Personalbestand.