Justiziariat
Ein wichtiger Teil der Arbeit berührt Fragestellungen des Caritasverbandes als juristische Person in Form eines eingetragenen Vereins. Zivil-, Kirchen und Staatskirchenrecht bilden hierzu den gesetzlichen Rahmen. Der weitere wesentliche Teil der Arbeit bezieht sich auf Sachverhalte des Sozialrechts.
Die Praxis des Justiziariats beinhaltet rechtliche Beratung und Unterstützung von Vorstand und Geschäftsführung des Diözesancaritasverbandes, der regionalen Caritasverbände und der korporativen Mitglieder im Bistum als Träger von Einrichtungen und Diensten. Ebenso werden gegenüber Verbänden und Rechtsträgern Fragen des Sozialrechts bzw. Sozialleistungsrechts bearbeitet, die die Durchsetzung der Rechte Hilfesuchender, deren Interessenvertretung und Information betreffen.
Die Legitimation und zugleich der Auftrag, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, ergibt sich für den Caritasverbandes als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege aus den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§§ 8 Abs. 1 5. Halbs., 6 Abs. 2). .
Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle nach § 22 AVR im Bereich des Justiziariats angesiedelt. Die aktuellen Tagungstermine lauten:
1. Dienstag, 18. Februar 2025
2. Dienstag, 13. Mai 2025
3. Dienstag, 09. September 2025
4. Dienstag, 09. Dezember 2025
Über die angegebenen Termine hinaus sind keine weiteren (Ausnahme Kündigungsschutzverfahren) vorgesehen.