Justiziariat
Ein wichtiger Teil der Arbeit berührt Fragestellungen des Caritasverbandes als juristische Person in Form eines eingetragenen Vereins. Zivil-, Kirchen und Staatskirchenrecht bilden hierzu den gesetzlichen Rahmen. Der andere wesentliche Teil der Arbeit bezieht sich auf Sachverhalte des Sozialrechts.
Die Praxis der Stabsstelle besteht in rechtlicher Beratung, Unterstützung und Vertretung von Vorstand und Geschäftsführung des Diözesancaritasverbandes, der regionalen Caritasverbände und der korporativen Mitglieder im Bistum als (objektbezogene) Träger von Einrichtungen und Diensten. Ebenso werden gegenüber Verbänden und Rechtsträgern Fragen des Sozialrechts bzw. Sozialleistungsrechts bearbeitet, die die Durchsetzung der Rechte Hilfesuchender, deren Interessenvertretung und Information betreffen.
Die Legitimation und zugleich der Auftrag, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, ergibt sich für die Stabsstelle innerhalb des Caritasverbandes als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege aus den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§§ 8 Abs. 1 5. Halbs., 6 Abs. 2).
Schließlich wird durch den Stab die stellvertretende Geschäftsführung des Entschuldungsfonds für das Bistum wahrgenommen.
Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle nach § 22 AVR finden Sie ebenfalls in diesem Stab.
Folgende Auswahltermine sind für 2023 vorgesehen:
Dienstag, 07.02.2023
Dienstag, 09.05.2023
Dienstag, 02.08.2023
Dienstag, 05.12.2023