Justiziariat
Die Beratungsinhalte beziehen sich zum einen auf die Durchsetzung insbesondere sozialrechtlicher Ansprüche hilfesuchender Menschen im Kontext ihrer Lebenssituation. Dazu zählen Themen wie Arbeitsförderung, Sozialhilfe, Leistungen der GKV und Pflegeversicherung, Wohnungslosigkeit, Überschuldung.
Zum anderen bezieht sich die Beratung auf die Diözesancaritasverbände und die Regionalcaritasverbände als Rechtsträger eingetragener Vereine und anderer gemeinnütziger Rechtsträger (gGmbH, Stiftung). Dabei stehen gesellschafts-, steuer-, haftungs-, sozialverwaltungs- und kirchenrechtliche Bezüge im Vordergrund. Von besonderer Bedeutung sind die damit verbundenen Compliance-Anforderungen (Regeltreue).
Mit den genannten Aufgaben ist das Justiziariat in die satzungsgemäße Interessenvertretung des Diözesancaritasverbandes als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege gegenüber öffentlichen Organen und Körperschaften, dem Deutschen Caritasverband und dem Bistum Limburg eingebunden.
Die Legitimation und zugleich der Auftrag, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, ergibt sich für den Diözesancaritasverband als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege aus den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§§ 8 Abs.1 5. Halbs., 6 Abs. 2).
Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle nach § 22 AVR im Bereich des Justiziariats angesiedelt. Die aktuellen Tagungstermine lauten:
- Dienstag, 13. Mai 2025
- Dienstag, 09. September 2025
- Dienstag, 09. Dezember 2025
Über die angegebenen Termine hinaus sind keine weiteren (Ausnahme Kündigungsschutzverfahren) vorgesehen.