Wie die gestiegenen Energiekosten bewältigen? Der Bund hat zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger diverse Entlastungspakete aufgelegt. So erfährt auch das Wohngeld ab 2023 eine Reform. Zukünftig werden ca. 1,4 Millionen Haushalte mehr einen Anspruch haben. "Anträge dazu sollten allerdings erst im Zeitraum ab 1. Januar bei den Behörden eingehen", empfiehlt Jessica Magnus, Referentin Soziale Sicherung beim Caritasverband für das Bistum Limburg.
"Denn wer im Dezember den Antrag stellt, für den gelten noch die bisherigen Regeln, Grenzen, Auflagen beim Wohngeld. Das heißt, ist man nicht bereits nach dem alten Gesetz anspruchsberechtigt, wird der Antrag abgelehnt, auch wenn man ab Januar bezugsberechtigt wäre." Jessica Magnus wirbt um ein wenig Geduld. Um ab dem Monat Januar Wohngeld zu erhalten, reicht der Eingang des Antrags beim Amt bis 31. Januar.
So oder so werden aller Voraussicht nach erhebliche Wartezeiten auf die bezugsberechtigten Haushalte zukommen, prognostiziert die Caritas-Referentin. Das Geld wiederum wird rückwirkend vollständig ausgezahlt, wenn der Antrag bewilligt wird. Daher empfiehlt Jessica Magnus, jetzt die Unterlagen in Ruhe zusammenzusuchen und im Januar den Antrag vollständig einzureichen.
Wer unsicher ist, ob er nach den neuen Regeln Wohngeld beziehen darf, kann bei einigen Wohngeldstellen Testberechnungen vornehmen lassen. Außerdem finden sich im Internet entsprechende Rechner. Allerdings sind die Auskünfte immer etwas mit Vorsicht zu genießen, da die Rechner aufgrund nicht vollständiger Daten etwas ungenau sein können, warnt die Referentin. Rechtlich bindend seien diese Musterrechnungen ohnehin nicht. Was zählt, ist der Antrag. Doch kann man mal unverbindlich prüfen, ob sich eine Antragstellung lohnt.
Etwas kompliziert stellt sich die Situation für Menschen mit einem geringen Arbeitseinkommen, das bislang durch Arbeitslosengeld II aufgestockt wird. Sie erhalten durch das Wohngeld Plus möglicherweise die Chance, sich vom Jobcenter unabhängig zu machen, berichtet Jessica Magnus. Von Amts wegen werden betroffene Bezugsberechtigte allerdings nicht vor Juli 2023 aufgefordert, diese vorrangige Leistung zu beantragen, um die Wohngeldbehörden zu entlasten.
Menschen, die bereits im Wohngeldbezug sind, müssen übrigens nun nicht aktiv werden. Sie bekommen ab Januar automatisch für den laufenden Bewilligungszeitraum die erhöhte Leistung.