Frankfurt / Limburg, 30. September 2010 . Bessere Teilhabe und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen fordert die UN-Konvention, die von Deutschland Ende 2008 unterzeichnet wurde. Was erreicht wurde und was noch passieren muss, damit Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht kommen, das war Thema des 7. Diözesantags für Angehörige von Menschen mit Behinderung in Caritas-Einrichtungen am 11. September 2010 in Frankfurt, zu dem mehr als 30 Angehörige gekommen waren. Bei der Veranstaltung der DACB Limburg (Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretung in Caritas-Einrichtungen der Behindertenhilfe), die in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. und dem Referat Seelsorge für Menschen mit Behinderungen im Bischöflichen Ordinariat organisiert wurde, zeigte sich, dass es noch Handlungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung der Konvention gibt.
Die Hauptreferentin Dr. Katrin Grüber, Leiterin des Institutes für Mensch, Ethik und Wissenschaft in Berlin, wies in ihrem Vortrag darauf hin, dass Deutschland sich mit der Unterzeichnung der UN-Konvention verpflichtet hat, die Inhalte der Konvention in staatliches Recht und behördliches Handeln umzusetzen.
Die Konvention bietet, so Grüber, große Chancen. Allerdings besteht ihrer Meinung nach noch großer Handlungsbedarf, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Insbesondere mit Blick auf selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten, auf den Besuch von selbstgewählten Bildungseinrichtungen sowie auf die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben gäbe es, so Grüber, noch Einiges zu tun.
Die Barrieren in den Köpfen und in den Medien, aber genauso bauliche Barrieren müssen abgebaut werden, so die Forderung. Und: Gesetze, Maßnahmen und Produkte müssen auf die Tauglichkeit für Menschen mit Behinderungen geprüft werden, denn Menschen mit Behinderungen sind selbstverständlicher Teil der Gemeinschaft, jeder Mensch muss in seiner Individualität und seinem Anders-Sein wertgeschätzt werden.
Die Angehörigen – unter ihnen auch die Vorsitzenden der Angehörigenbeiräte am Alfred-Delp-Haus in Oberursel, des St. Vincenzstiftes in Aulhausen und der Caritaswerkstätten Westerwald/Rhein-Lahn – äußerten die Befürchtung, dass angesichts knapper Kassen die UN-Konvention von kommunaler und staatlicher Seite dazu genutzt wird, hoch spezialisierte und bewährte Behinderteneinrichtungen und Schulen nicht mehr zu fördern und auch keine entsprechende neue Infrastruktur (Wohnen, Arbeiten und Schule) auszubauen. Gerade mit Blick auf schwermehrfachbehinderte Menschen sollten, so die Angehörigen, spezialisierte Angebote aufrechterhalten werden, sodass eine tatsächliche Wahlfreiheit für diese Menschen erhalten bleibt. Ein Kernpunkt bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ist, wie die Angehörigen konstatierten, ausreichendes Personal bzw. Assistenzleistungen, um Selbstbestimmung und Teilhabe zu fördern. Hier besteht ihrer Ansicht nach dringender Handlungsbedarf.