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Glossar: Glossar „Stiftungen”

Spendenbescheinigung

Der Spender oder Zustifter kann die Steuervorteile seiner Zuwendung nutzen, wenn er seiner Einkommensteuererklärung eine Spendenbescheinigung (steuerrechtlich korrekte Bezeichnung: Zuwendungsbestätigung) beifügt beziehungsweise sie auf Verlangen dem Finanzamt vorlegt. Hierbei sind amtlich vorgeschriebene Muster zu verwenden.

Zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen sind nur spendenabzugsberechtigte Organisationen befugt. Bis zu einem Betrag von 200 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis; erst über 200 Euro ist die Ausstellung einer Spendenbescheinigung obligatorisch.

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Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Aus christlicher Überzeugung schaffen Stifterinnen und Stifter der Caritas in Deutschland Werte und engagieren sich über ihren Tod hinaus für eine solidarische Welt. Mehr

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