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Pressemitteilung

UN-Kinderrechtskonvention endlich auch für Flüchtlingskinder umsetzen

Hessische Verbände und Organisationen sehen dringenden Handlungsbedarf - Positionspapier nennt 21 Punkte zur Nachbesserung

Erschienen am:

27.09.2012

  • Beschreibung
Beschreibung

 

 

 

Limburg, 27. September 2012 . Obwohl seit 1992 die UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch in Deutschland gilt, besteht nach Ansicht von Experten von Caritas, Diakonie, dem Paritätischen Hessen, Flüchtlingsorganisationen, dem Kinderschutzbund in Hessen und anderen dringend Handlungsbedarf. Zentraler Kritikpunkt der insgesamt elf Verbände ist, dass trotz der Mitte 2010 zurückgenommenen Vorbehaltserklärung die Kinderrechte für Flüchtlingskinder und Kinder mit unsicherem Aufenthalt immer noch nicht vollständig umgesetzt sind. Die Vorbehaltserklärung ermöglichte der Bundesregierung, Flüchtlingskinder von bestimmten Rechten auszunehmen und anders zu behandeln als deutsche Kinder.

So gelten zum Beispiel 16-jährige ausländische Flüchtlinge in Deutschland als asylmündig und müssen ihr Asylverfahren allein bestreiten, obwohl sie nach deutschem Recht und nach der UN-Kinderrechtskonvention minderjährig sind.

 

In ihrem jetzt veröffentlichten Positionspapier befassen sich die Verbände und Organisationen mit den „Konsequenzen und Herausforderungen der Rücknahme des Vorbehalts der UN-Kinderrechtskonvention für junge Flüchtlinge und Kinder und Jugendliche mit unsicherem Aufenthalt“. In dem gleichnamigen Positionspapier fordern die Herausgeber, die UN-Kinderrechte auch für Flüchtlingskinder endlich umzusetzen. Die sechs Autorinnen, darunter Merhawit Desta (Fachreferentin Migration/Sozialrecht im Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.), schildern darin die problematischen Themenfelder. Sie zeigen aber auch Lösungsansätze auf und benennen, wer zuständig ist – Bundesgesetzgeber, Länder, Landkreise oder Kommunen. Denn auch wenn viele Regelungen nur durch Bundesrecht konventionskonform getroffen werden können, sind die Bundesländer ebenso in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen zur vollständigen Umsetzung der Kinderrechte über den Bundesrat auf den Weg zu bringen, so die Autorinnen. Gleichwohl bleibe Vieles auf Länderebene sowie in den Landkreisen und Kommunen zu tun, betonen die Fachleute.

 

Insgesamt 21 Einzelthemen zu sozialen Rechten, zu Bildung und Ausbildung, zu Fragen von Asyl und Aufenthalt sowie zur Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen müssen nach Ansicht der Verfasserinnen des Papiers angegangen werden, um die Rechte von Flüchtlingskindern gemäß der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Dazu gehört beispielsweise die medizinische Versorgung, da die Kinder keine Krankenkassenbehandlung im vollen Umfang erhalten und sich die Behandlung wegen des zuvor zu stellenden Antrags auf Kostenübernahme verzögert. Gelöst werden kann das Problem durch einen Erlass auf Landesebene: Die Sozialämter können zu Beginn des Quartals Krankenscheine zur ambulanten Versorgung ausstellen. Auch die Wohnsituation der Flüchtlinge und Asylsuchenden lässt zu wünschen übrig: Sie sind in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, die jedoch keinen Raum für eine kindgerechte Entwicklung bieten. Die Autorinnen des Positionspapiers fordern eine Bundesratsinitiative, die den entsprechenden Paragraphen im Asylverfahrensgesetz (§ 53) ändert, und eine Ergänzung im § 3 des hessischen Landesaufnahmegesetzes, um Familien in eigenen Wohneinheiten unterzubringen.

 

Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei Fragen der Abschiebung: So passiert es beispielsweise immer wieder, dass Kinder von ihren Eltern durch Abschiebung oder sogar Abschiebungshaft getrennt werden. Abschiebungshaft ist jedoch gemäß der UN-Kinderrechtskonvention nur als letztes Mittel überhaupt gestattet. Merhawit Desta und ihre Mitautorinnen fordern daher, dass die Bundesländer sich dafür einsetzen, § 62 des Aufenthaltsgesetzes zu ändern und die Abschiebungshaft für Minderjährige abzuschaffen. Gleichzeitig sollten die Ausländerbehörden in Hessen angewiesen werden, keine Abschiebungshaft bei Kindern zu beantragen. Auf Landesebene sollte überdies festgelegt werden, dass Kinder nicht durch Abschiebung von ihren Eltern getrennt werden.

 

Das Positionspapier mit insgesamt 21 Kritikpunkten und den Lösungsansätzen wird herausgegeben von der Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Sicherung der Hessen-Caritas, vom Diakonischen Werk Kurhessen-Waldeck und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, vom Paritätischen Hessen, vom Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Hessen e.V., vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V., von der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, vom Landesausländerbeirat, vom Evangelischen Dekanat Gießen sowie dem Hessischen Flüchtlingsrat.

 

Das Positionspapier der elf hessischen Verbände und Organisationen gibt es als Download unter www.dicv-limburg.de/8773.asp  

 

Ansprechpartner:

Merhawit Desta ê Referentin Migration/Sozialrecht ê Fon: 06431 997-179 ê

E-Mail: merhawit.desta@dicv-limburg.de

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