Limburg/Frankfurt, 10. Mai 2016. „Wir begrüßen es sehr, dass das Hessische Innenministerium nun endlich eine verbindliche Handgeld-Regelung erlassen hat, damit mittellose Abgeschobene nach ihrer Ankunft am Zielflughafen sich zumindest etwas zum Essen kaufen und in ihren Heimatort zurückkehren können“, sagen Dr. Hejo Manderscheid, Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e. V., und Dr. Michael Frase, Leiter des Diakonischen Werkes für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes. Damit reagieren sie auf den Erlass, der, wie jetzt bekannt wurde, Anfang Februar an die Ausländerbehörden und Zentralen Ausländerbehörden in Hessen geschickt wurde. Mit der Regelung kommt das Land Hessen einer jahrelangen Forderung von Caritas und Diakonie sowie den Kirchen und anderen Wohlfahrtsverbänden nach und erfüllt die im Koalitionsvertrag von 2014 angekündigte Umsetzung eines Handgeld-Erlasses.
Bislang hatten die Ausländerbehörden zwar bereits die Möglichkeit, ein Handgeld zu zahlen. Allerdings lag es in ihrem jeweiligen Ermessen, ob sie dies gewährten oder nicht. „Daher haben unsere Mitarbeiter in unserer gemeinsamen Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt die Abzuschiebenden mit einem kleinen Betrag aus kirchlichen Spenden unterstützt“, so Manderscheid. Insbesondere für die vielen mittellosen Flüchtlinge, die bisher ohne jede finanzielle Unterstützung abgeschoben wurden, ist die jetzt getroffene Regelung eine wichtige Hilfe.
„Wir verbinden mit dem Handgeld-Erlass die Hoffnung, dass dieser in der Praxis auch tatsächlich Anwendung findet bei den Ausländerbehörden“, sagt Frase. Mit dem Erlass ist die jahrelange Praxis beendet, dass die Gewährung dieser dringend erforderlichen Hilfe für mittellose Abzuschiebende nur vom Ermessen und guten Willen der zuständigen Ausländerbehörde abhängt. „Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, betonen die beiden Vertreter von Caritas und Diakonie. „Problematisch ist nach wie vor, dass ein solcher Erlass eine ‚freiwillige Leistung der Bundesländer‘ ist – ein Rechtsanspruch oder ein verbindliches Einfordern ist demnach damit nicht verbunden“, so Manderscheid und Frase.
Die Regelung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sieht vor, dass eine abzuschiebende, mittellose Person bei einer zwangsweisen Rückführung einmal 50 Euro erhalten kann, mittellosen Personen kann bei Rückstellungen gemäß Dublin-III-Verordnung ein Betrag von 35 Euro ausgehändigt werden. Damit bleibt der Erlass in der finanziellen Höhe hinter anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland: Diese haben bereits Regelungen erlassen, nach denen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Handgeld zwischen 50 Euro und 70 Euro an die Abzuschiebenden ausgehändigt werden kann.
Hintergrund: Abschiebung findet in einem öffentlich nicht zugänglichen und nicht kontrollierbaren Raum statt. Um hier Transparenz herzustellen, haben der Diözesancaritasverband Limburg und das Diakonische Werk für Frankfurt am Main die im Jahr 2006 gegründete Abschiebungsbeobachtung am Frankfurter Flughafen installiert. Die beiden Abschiebungsbeobachter sind bei ausgewählten Abschiebungen anwesend: Besonders in ihrem Fokus sind dabei Abschiebungen von kranken, traumatisierten oder besonders schutzbedürftigen Menschen.
Ansprechpartner: Claudia Weigelt Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. Telefon: 06431 997-173 Dr. Michael Frase Diakonisches Werk für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes Telefon: 069-24751495001