Haushaltsaufsicht
Die Haushaltsaufsicht nimmt ihre Aufgaben innerhalb der qualifizierten Aufsichtsstrukturen wahr. Sie prüft und genehmigt
- die Wirtschafts-, Investitions- und Stellenpläne,
- die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen,
- die Aufnahme von Darlehen und
- die aktive Prozessführung
der Caritasverbände im Bistum Limburg, deren Gesellschaften und Fachverbände.
Die Grundsätze und Arbeitsweise der Haushaltsaufsicht finden sich in den Broschüren "Wirtschaftliche Aufsicht", "Ordnung für die wirtschaftliche Aufsicht", "Bewilligungsbedingungen" und "Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung". Diese basieren auf der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz, sie wurden vom Vorstand des Diözesancaritasverbandes am 15. April 2005 in Kraft gesetzt.