§§-Frühstück "Alles im Blick"
Die Aufsichtspflicht gehört zur täglichen Verantwortung von Träger, Leitung und Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und sorgt häufig für große Unsicherheit.
Dürfen Kinder im Gebäude und Außengelände unbeaufsichtigt spielen? Was ist zu beachten bei der Aufsicht besonderer Kinder? Wie verhalte ich mich, wenn das Kind aggressiv ist, schlägt, Stühle wirft, etc. Genügt ein Babyphone zur Beaufsichtigung während der Mittagsruhe? Dürfen Erzieher/-innen Kita-Kinder im ihrem privaten Pkw transportieren?
Nicht selten führen die Befürchtungen vor einer Verletzung der Aufsichtspflicht zu übermäßigen Vorsichtsmaßnahmen und damit zu einem deutlich eingeschränkten Entwicklungsrahmen für die Kinder. Kenntnisse zu rechtsrelevanten Zusammenhängen sind demnach Teil der Bedingungen, die pädagogisch sinnvolles Handeln ermöglichen.
Mit einem neuen Veranstaltungsformat unterstützen die Kinderhilfe-Referentinnen des DiCV, Petra Broo und Eva Hannöver-Meurer, ab sofort interessierte Fachkräfte in rechtlichen Fragen. Die mitunter etwas sperrige juristische Kost, wie Fragen zur Aufsichtspflicht, wird den Teilnehmer/-innen bei duftendem Kaffee, buntem Obst und ansprechend garnierten Brötchen serviert. Bereits das erste §§-Frühstück im Januar 2020 bewies, dass Paragraphen keine trockene Kost sein müssen. Die Rechtsexpertin, Volljuristin und Pädagogin Heike Schnurr bearbeitete die im Vorfeld der Veranstaltung eingegangenen Fragen gemeinsam mit den Teilnehmenden sehr praxisnah, anschaulich und kurzweilig.
Deutlich wurde, dass es keine einfachen, immer gleichen Rezepte zur Erfüllung der von den Eltern auf die pädagogischen Fachkräfte übertragenen Aufsicht gibt. Vielmehr gilt es in jedem Einzelfall die Aufsichtsführung anhand von sechs Kriterien abzuwägen. Gemeint sind die Person des Kindes, die örtliche Umgebung, die Gefährlichkeit der Beschäftigung, die Person der Fachkraft, die Zumutbarkeit und die Wechselbeziehung von Aufsichtspflicht und Erziehungspflicht. Auch in der Rechtsprechung steht die Untersuchung dieser Kriterien im Vordergrund. Es sind also weniger die vertieften juristischen Kenntnisse, sondern das reflektierte und fachlich fundierte pädagogische Handeln, die die Basis einer rechtssicher geführten Aufsicht bilden.
Aufgrund der hohen Nachfrage und der positiven Resonanz der Teilnehmer/-innen ist für den Herbst 2020 ein weiteres §§-Frühstück geplant.