Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für eine Pflegeausbildung:
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Erweiterter Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bzw. Hauptschulabschluss nach Klasse 9 für die Altenpflegehilfe
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Gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf
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Keine Eintragungen im Führungszeugnis
Bei Bewerbungen aus dem Ausland sind zusätzlich folgende Vorgaben zu beachten:
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Schulabschlüsse aus dem Ausland sind bei der zuständigen Behörde in Deutschland anzuerkennen. Für Hessen ist das Staatliche Schulamt, Rheinstr. 95 in 64295 Darmstadt zuständig.
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Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens B2 Niveau
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Für nicht EU-Länder eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Dauer der Ausbildung
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, schicken Sie bitte Ihre Bewerbung an die Altenpflegeschule in Hadamar oder Wiesbaden und vereinbaren Sie am jeweiligen Standort einen Gesprächstermin. Hier finden Sie Adressen und Ansprechpartner: https://akademie-caritas.de/kontakt