Caritasrat
Der neue Caritasrat mit seinem Vorsitzenden Alexander Binz (vorne, 5. von rechts) und Stellvertretenden Vorsitzenden Gregor Götz (dahinter) sowie der Vorstand des Diözesancaritasverbandes freuen sich auf die Arbeit in den kommenden drei Jahren.Sascha Braun
Der Caritasrat setzt sich zusammen aus gewählten und entsendeten Mitgliedern. Der Vorstand des Diözesancaritasverbandes nimmt an den Sitzungen des Caritasrates beratend teil. Die Amtszeit der zu wählenden Caritasrats-Mitglieder beträgt drei Jahre.
Der Caritasrat wählt die zu wählenden drei Vorstandsmitglieder und schlägt dem Bischof ein Vorstandsmitglied zur Benennung vor. Seine Aufgabe ist zudem, den Wirtschaftsplan und die Jahresabschlussrechnung zu genehmigen und die Höhe der Mitgliedsbeiträge zu beschließen.