Jugendhilfe
So unterschiedlich die Ursachen und Wirkung von familiären Problemen sein können, so differenziert ist das Angebot der erzieherischen Hilfen. Dazu gehören ambulante Hilfen wie die Beratung bei Trennung und Scheidung, Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Sozialpädagogische Lernhilfe oder die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung. Diese unterstützen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Erziehungsproblemen.
Heime und sonstige betreute Wohnformen sind die Hilfeformen, wenn ein Zusammenleben in der Familie zum Wohle des Kindes nicht mehr gewährleistet werden kann. Aber auch die Betreuung über Tag und Nacht, wie es im Kinder- und Jugendhilfegesetz heißt, entlässt die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung. Die Eltern haben dennoch wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten durch die Hilfeplanung in der Zuständigkeit des Jugendamtes, das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Elternarbeit.
Unsere Leistungen richten sich an die teilstationären und stationären Erziehungshilfeeinrichtungen mit ihren über 700 Plätzen, an die verschiedenen ambulanten Dienste der Erziehungshilfe sowie die psychologischen Beratungsstellen. Diese sind unter anderem
- die Geschäftsführung der Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- die Beratung der Einrichtungen und Dienste
- die Verhandlung von Rahmenverträgen auf Länderebene
- die Vernetzung mit den Partnern in der Kinder- und Jugendhilfestruktur
- die Interessenvertretung in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf Länderebene sowie
- Projektentwicklung.