Wahlen
Es ist wieder soweit: Für die dreijährige Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) ab 2017 stehen Neuwahlen an. Dabei haben erstmals die Gewerkschaften die Möglichkeit, eigene Vertreter für die Mitarbeiterseite in die Bundeskommission und die sechs Regionalkommissionen zu entsenden. Die AK ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie mit Anerkennung der katholischen Bischöfe und auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde. In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeber-Seite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden. Weitere Informationen: www.caritas.de/glossare/arbeitsrechtliche-kommission
Wahlaufrufe der Dienstgeber- und Mitarbeiter finden Sie hier zum Downloaden.