Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. - Umsetzung des Schutzauftrages - regionale Schulungen

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Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung

Regionale Schulungen

Mit der Einführung des § 8a SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetzt, hat der Bundesgesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung neu geregelt. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis erfordert neben den gesetzlich notwendigen Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Einrichtungen ein Schutzkonzept, aus dem hervorgeht, wie in der Praxis der Sicherung des Kindeswohls nachgekommen wird.
Der Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. und das Bischöfliche Ordinariat haben ein Schutzkonzept für die Tageseinrichtungen im Bistum Limburg erarbeitet. Dieses Schutzkonzept dient den Einrichtungsträgern und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe als Verhandlungsgrundlage für die zu treffenden Vereinbarungen und präzisiert und unterstützt die Kindertageseinrichtungen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages.
Es bildet zugleich die Grundlage für Schulungen der pädagogischen Fachkräfte.

Die Fortbildung enthält folgende Schwerpunkte:

  • Erläuterung des o.a. Schutzkonzeptes und der einzelnen Schritte, die sich aus dem § 8a ergeben (gesetzliche Grundlagen, Dokumentationsbögen, Ablaufbeschreibungen, Meldebogen, Umgang mit Datenschutz)
  • Einschätzen einer Kindeswohlgefährdung, auf Inanspruchnahme von Hilfen einwirken, weitere Handlungsschritte, Rolle der externen Fachkraft, Information des Jugendamtes


Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen

Informationen:
Radegundis Glenzer, Fon: 06431/997-200

Sekretariat:
Ilse Laux, Fon: 06431/997-144