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Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
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Regionale Schulungen
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Mit der Einführung des § 8a SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetzt, hat der Bundesgesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
neu geregelt. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis erfordert neben den gesetzlich notwendigen
Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Einrichtungen ein Schutzkonzept, aus dem hervorgeht, wie in der
Praxis der Sicherung des Kindeswohls nachgekommen wird. Der Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. und das Bischöfliche Ordinariat haben ein Schutzkonzept für die Tageseinrichtungen
im Bistum Limburg erarbeitet. Dieses Schutzkonzept dient den Einrichtungsträgern und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
als Verhandlungsgrundlage für die zu treffenden Vereinbarungen und präzisiert und unterstützt die Kindertageseinrichtungen
bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages. Es bildet zugleich die Grundlage für Schulungen der pädagogischen Fachkräfte.
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Die Fortbildung enthält folgende Schwerpunkte:
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- Erläuterung des o.a. Schutzkonzeptes und der einzelnen Schritte, die sich aus dem § 8a ergeben (gesetzliche Grundlagen, Dokumentationsbögen,
Ablaufbeschreibungen, Meldebogen, Umgang mit Datenschutz)
- Einschätzen einer Kindeswohlgefährdung, auf Inanspruchnahme von Hilfen einwirken, weitere Handlungsschritte, Rolle der externen
Fachkraft, Information des Jugendamtes
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Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen
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Informationen: Radegundis Glenzer, Fon: 06431/997-200
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Sekretariat: Ilse Laux, Fon: 06431/997-144
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